Stornierung/Rücktritt/Nichtanreise

Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises, einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen hat der Gast (bzw. der Auftraggeber) an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

· Bei Ferienwohnungen ohne Verpflegung: 90 %
· Bei Übernachtung/Frühstück: 80 %

Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.